Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 250

Datierung: 8. Dezember 1384

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Edelherr Bote von Schastalwitze, Kämmerer des Römischen Königs, bekennt, sich mit dem Mainzer Erzbischof Adolf I. bezüglich aller Schuld, versetzter Lehen und Forderungen von Seiten seines Herrn geeinigt zu haben.

Vollregest:

Bote von Schastalwitze (Schastalwietze), Kammermeister des Römischen (romischen) Königs, bekennt, dass sein "gnädiger Herr" [Erzbischof] Adolf von Mainz (Mentze) sich mit ihm bezüglich aller Schuld, versetzter Lehen und Forderungen die er bis zum heutigen Tag an den Erzbischof und das Stift Mainz (Mentze) stellt, verglichen hat.
Der Erzbischof wird ihm deswegen gemäß der Urkunde, der er von ihm diesbezüglich hat, 1.400 Gulden zahlen. Der Erzbischof hat ihm deshalb einen alten großen Turnosen am Zoll Lahnstein (Lanstein) verschrieben, dessen Erträgnisse er, beginnend mit dem 18. dieses Monats, fortan als Abschlag auf die 1.400 Gulden aufheben soll. Er muss alle Zahlungen dem Erzbischof oder seinem Lahnsteiner Zollschreiber quittieren. Kann er eine Quittung (quijtbrieff) zu der Zeit, zu der ihm eine Zahlung aus dem Turnosen zufällt, nicht bekommen (gehaben mochte), soll Heintze zum Jungen, Bürger zu Mainz, die Zahlung für ihn quittieren und das Geld für ihn annehmen. Wenn die 1.400 Gulden eingenommen sind, fällt der Turnosen an den Erzbischof zurück. Die Verschreibungsurkunde wird er dann zurückgeben.
- Datum Confluentia in die conceptionis beate Marie virginis ... 1384.

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fol. 250r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 250, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/421 (Zugriff am 20.04.2024)