Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 227

Datierung: 7. Dezember 1384

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 (mit Verweis auf: Weizsäcker, DRTA I, S. 455, Nr. 253. - Friedensburg S. 106).

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

König Wenzel gebietet allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Grafen, Freiherren, Herren, Rittern, Edelknechten, Städten und Getreuen des Reiches, den Landfrieden zu Westfalen einzuhalten.

Vollregest:

Rex Roman(orum) - Landfrieden [a]
König Wenzel (Wentzlaw) etc., König zu Böhmen (Beheim) bekennt, dass sein "lieber Herr und Vater", der verstorbene Kaiser Karl der vierde den Fürsten, Grafen, Herren, Städten und auch dem Land Westfalen durch nutz und frides willen vorzeiten einen gemeinen Landfrieden gegeben und gesetzt hat, in den auch Erzbischof Adolf I. von Mainz (Mentze), des Heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen Erzkanzler, sein "lieber Neffe und Fürst" mit seinen Landen gekommen ist.
Der König hat dem Erzbischof die Macht und Gewalt gegeben, einen Richter in allen Angelegenheiten des Landfriedens zu setzen, so wie es sein Vater bereits verbrieft hat. Er darf somit alle Irrungen und Streitigkeiten innerhalb des Landfriedensgebietes schlichten. Sollten Urkunden existieren, die dieser Zusicherung widersprechen, sind diese ungültig.
Der König gebietet allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Grafen, Freiherren, Herren, Rittern, Edelknechten, Städten und Getreuen des Reiches, den beschriebenen Landfrieden zu Westfalen gemäß den darüber von ihm und seinem Vater gegebenen Urkunden einzuhalten und nichts dagegen zu unternehmen. Er hat nämlich vernommen, dass derselbe nicht gehalten werde.
Der König kündigt sein Majestätssiegel an.
- Der geben ist zu Kobelentze … 1384 an uns(er) frauwen abent concept(i)o(n)is, uns(er) riche des Behemischen in dem 22. und des Romischen in den 9. jaren.

P(er) d. ducem Teschinen[sem] Johannes Betzlin [?]

Quellenkommentar:

[a] Das Wort "Landfrieden" in der Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

Quellenansicht

fol. 227r
fol. 227v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 227, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/416 (Zugriff am 28.03.2024)