Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 730.

StA Wü, MIB 10 fol. 392v

Datierung: 4. Mai 1386

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 (mit Verweis auf: Friedensburg, Landgraf Hermann II. S. 85, Note).

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz rechnet mit Raugraf Philipp über Schadenersatzforderungen ab.

Vollregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz rechnet mit seinem "lieben Neffen und Getreuen" Raugraf Philipp [II.], Herr auf der Alten- und Neuenbaumburg (zu der alde(n) und nuwe(n)  Beinburg) bezüglich aller Auslagen [Schulden, Sold, Kosten, Schaden, Verluste, Zehrung, verlorene Hengste und Pferde] ab, die dem Raugrafen und den Seinen bis auf den heutigen Tag im Dienst für Erzbischof und Stift entstanden sind. Dies gilt für die beiden Kriege, die der Erzbischof mit Bischof Ludwig (Ludewig) von Meißen (Misen) und seinen Brüdern, die Markgrafen von Meißen (Missen), und danach gegen den Landgrafen [Hermann] von Hessen geführt hat.
Mainz schuldet ihm demnach 600 Gulden. 300 Gulden will Mainz zwischen den kommenden beiden Frauentagen [Assumpto (15.8.) und Nativitatis (8.9.)] bezahlen, das restliche Geld am Martinstag [11. November]. Damit sind dann alle Ansprüche in dieser Angelegenheit abgegolten. Der Raugraf soll die alte Urkunde über 1.500 Gulden für Hilfe gegen den verstorbenen mainzischen Widersacher Bischof Ludwig und seine Brüder, die Markgrafen von Meißen, an den Erzbischof zurückschicken. Diese ist ungültig und darf nicht mehr verwendet werden.
- Datum Wesebaden feria sexta post diem sanctorum Philipi et Jacobi apostolorum ... 1386.

Quellenansicht

fol. 392v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 392v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/41 (Zugriff am 29.03.2024)