Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 239 [01]

Datierung: 24. Juli 1384

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. verschreibt Bürgermeister und Bürgern der stift-speyerischen Stadt Lauterburg 400 Gulden auf seiner Eichelmast im Behewald.

Vollregest:

L(itte)ra data p(ro)consulibus et consulibus opidi Luterburg.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf anerkennt die treuen und fleißigen Dienste, die Bürgermeister und Bürger der stift-speyerischen Stadt Lauterburg (Luterburg) ihm und dem Stift Speyer (Spire) geleistet haben und fortan noch leisten sollen. Deshalb und aus besonderer Gnade verschreibt er ihnen kraft dieser Urkunde 400 Gulden auf seiner Eichelmast [?] (dheim) im Behewald (uff deme Behewalde), damit sie ihre Schuld besser bezahlen können. Sie können die 400 Gulden, soweit sie dort anfallen, in den kommenden 4 Jahren, also jedes Jahr 100 Gulden, davon aufheben und einnehmen. Sollte in einem Jahr nicht genügend eingehen, wird der Fehlbetrag im kommenden Jahr mit ausgeglichen, bis die 400 Gulden vollständig bezahlt sind. Der Bischof weist seinen Keller bzw. dessen möglichen Amtsnachfolger zu Lauterburg an, den bischöflichen dheim einzunehmen und die 400 Gulden entsprechend auszuzahlen.

- Datum Heidelberg dominica ante diem sancti Jacobi apostoli ... 1384.

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fol. 239r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 239 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/399 (Zugriff am 28.03.2024)