Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 243

Datierung: 17. Juli 1384

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. einigt sich mit den edlen Frauen Anne von Hohenlohe, Gudin Aptekerin und Cuntze Gewin, Bürgerinnen zu Heilbronn, über die Ablösung einer Schuld aus den Tagen des verstorbenen Erzbischofs Gerlach.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, dass der verstorbene Erzbischof Gerlach seinerzeit schriftlich unter Gestellung von Bürgen zugesichert hat, den edlen Frauen Anne (Annen) von Hohenlohe (Hoenloch), Gudin Aptekerin (Aptekeryn) und Cuntze Gewin, Bürgern zu Heilbronn (Heilpronn), jedes Jahr am St. Martinstag [11. November] 90 Gulden auszuzahlen. Diese Verpflichtung kann in der Zeit zwischen 14 Tage vor bzw. 14 Tage nach dem St. Georgientag [23. April] mit der Zahlung von 900 Gulden abgelöst werden.

Erzbischof Adolf hat sich nun mit den Damen dahingehend geeinigt, die 900 Gulden einen Monat vor kommenden St. Peterstag Kathedra [22. Februar] zu bezahlen. Tut er dies nicht, können die Gläubiger die Bürgen zum Einlager (leistunge) mahnen, die dieser Mahnung gemäß den Bestimmungen der Haupturkunde auch so lange nachkommen müssen, bis die Schuld wie vereinbart beglichen ist.

- Datum sabbato post Divisionem Apostolorum ... 1384.

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fol. 243r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 243, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/396 (Zugriff am 29.03.2024)