Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 239 [02]

Datierung: 8. Juli 1384

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. bestätigt, dass Rudolf von Altdorf gen. Wollensleher, und Jeckel Snuntzel von Altdorf, beide Edelknechte, bei drei Gelegenheiten in Speyer seine Bürgen geworden sind.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bestätigt, dass die fromen Rudolf (Rudolff) von Altdorf (Altdorff) gen. Wollensleher, und Jeckel Snuntzel von Altdorf, beide Edelknechte, bei drei Gelegenheiten in Speyer (Spire) seine Bürgen geworden sind, wie dies die diesbezüglich ausgestellten Urkunden besagen.
Rudolf war sein Gefangener gewesen und hat gelobt und geschworen, zu Lebzeiten des Bischofs nichts mehr gegen ihn und das Bistum Speyer zu unternehmen. Schließlich sind beide Mannen des Bistums Speyer.
Geschehe es, dass sie zur Bürgschaftsleistung aufgefordert und sie dadurch Schaden nehmen würden, dürften sie Pfand und Gut des Bistums Speyer sowie dessen Lande und Leute in Anspruch nehmen und diese kraft eigener Gewalt so lange in Besitz nehmen, bis ihnen Schadenersatz geleistet ist. Damit würden sie weder gegen ihre Eide noch ihre Mannenschaft verstoßen.
- […] der geben wart an sante Kilians tage … 1384.

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fol. 239r
fol. 239v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 239 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/395 (Zugriff am 16.04.2024)