Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 234 [02]

Datierung: 11. Juni 1384

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 (mit Verweis auf: Wenck, Hess. Ldgesch. II, Urkb. S. 457 und Bd. III, 982. -  Friedensburg S. 102. - Rommel, Geschichte von Hessen II, Anm. 161 Nr. 10).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Abt Herman von Helmarshausen gelobt, den Eid, den die Klosterleute dem Rat des Hermann Landgraf zu Hessen während ihrer Gefangennahme geschworen haben, aufzusagen, sollte Erzbischof Adolf I. von Mainz dies befehlen.

Vollregest:

Abbas in Helwershusen.
Abt Herman von Helmarshausen (Helwershusen) bestätigt, dass der Edle Burghard von Schöneberg (Schonenberg) sie alle [die Klosterleute] vor kurzem gefangen genommen hatte, das er aber anlässlich dieser Gefangenschaft gegenüber dem Fürsten Jungherrn Hermann Landgraf zu Hessen keinerlei Verbundenheit gelobt oder geschworen hat, außer dass sie in einfältiger Weise dessen Rat geschworen haben.
Hiermit geloben die Klosterleute, dem Landgrafen von Hessen entsprechend aufzusagen, wann immer Erzbischof Adolf I. von Mainz oder seine Amtleute zu Rusteberg (Rusteb(er)g) dies ihnen auftragen oder schriftlich befehlen. Sie wollen auch Feinde des Landgrafen, seiner Lande und Leute werden, nach bestem Vermögen, wenn der Erzbischof, seine Nachkommen, das Stift oder deren oberster Amtmann in Rusteberg dies wollen.
- Datum Eltvil ipso die sancti Barnabe apostoli ... 1384.

Quellenansicht

fol. 234r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 234 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/383 (Zugriff am 28.03.2024)