Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 226 [01]

Datierung: 1. Juni 1384

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. gibt seine Einwilligung dazu, dass Johann VI. Marschall von Waldeck und dessen Ehefrau Demud ihr mainzisches Lehen in der Gemarkung Lorch bewittumt haben.

Vollregest:

[Emmerich] Rost Marschall (Marschalk) von Waldeck (Waldecke) bekennt, dass sein Sohn Johann [VI.] Marschall und dessen Ehefrau Demud (Demude) auf seinem [Emmerichs] Weingarten in der nyd(er)nflure der Gemarkung Lorch (Lorche), ein Lehen des Erzbischofs von Mainz (Mentze), nach Wittumsrecht und Landesgewohnheit bewittumt hat. Zur Sicherheit hat er die Zustimmung seines Bruders Johann [V. von Waldeck gen.] von Sanecke eingeholt, was dieser bestätigt. Rost bittet Erzbischof Adolf um Zustimmung, was dieser mit Hinweis auf das bleibende Recht des Mainzer Stiftes zusagt. [Emmerich] Rost und Johann kündigen ihre Siegel an.

- Datum ... 1384 feria quarta infra octavas Penthecosten.

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fol. 226r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 226 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/370 (Zugriff am 29.03.2024)