Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 223v [01]

Datierung: 5. Mai 1384

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Herman von Wildenburg bekennt, dass er sich mit dem Mainzer Erzbischof Adolf I. über seine Schadenersatzansprüche geeinigt hat.

Vollregest:

Der Ritter Herman von Wildenburg (Wildenb(er)g) bestätigt kraft dieser Urkunde, dass Erzbischof [Adolf I.] mit ihm wegen aller Ansprüche (Forderungen, Schulden, Dienstleistungen, Kosten, Nahrungsmittelaufwendungen, Schäden, Verluste, verlorene Hengste und Pferde), übereingekommen ist, die im Dienst für Erzbischöfe und Stift Mainz (Mentze) entstanden sind. Erzbischof Adolf muss ihm und seine Erben dafür 600 Gulden zahlen. Deshalb hat er ihm Beträge auf einem halben Turnosen am Zoll Lahnstein angewiesen, die er gemäß der versiegelten Urkunde [a] sich ausbezahlen lassen kann. Damit sind alle seine Forderungen bis zum heutigen Tag abgegolten. Sollten sich noch anderslautende Urkunden in dieser Angelegenheit finden, sind diese ungültig. Der Ritter kündigt sein Siegel an.
- … geben… 1384 feria quinta ante dominicam Cantate.

Quellenkommentar:

[a] Die Urkunde des Erzbischofs wurde wohl am 1. Mai 1384 ausgestellt.

Quellenansicht

fol. 223v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 223v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/357 (Zugriff am 19.04.2024)