Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 218v [02]

Datierung: 1. Mai 1384

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 (Verweis auf: Landesarchiv Speyer V 67 Urkunde 22 (Originalpergament)).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. bekennt, dass dass Edelherr Philip II., Raugraf, Herr zur Altenbaumburg und Neuenbaumburg sowie dessen Ehefrau Anna von Bolanden ihm alle ihre Schlösser, Burgen und Städte geöffnet haben.

Vollregest:

L(itte)ra Rugravii etc.
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bekennt, dass sein "lieber Neffe" der Edelherr (edel) Philipp (Philips) [II.], Raugraf, Herr zu Alten- und Neuenbaumburg (zu der alden und nuwen beymb(er)g) und seine Ehefrau Anna (Anne) ihm, dem Erzbischof, seinem Amtsnachfolger und dem Stift zu Mainz (Mentze) alle ihre Schlösser, Burgen und Städte einzeln und gemeinschaftlich ewig geöffnet haben, gemäß der Urkunde, die sie ihm und dem Stift darüber ausgestellt haben.
Der Erzbischof hat dem Raugrafen nun die Gnade und Freundschaft erwiesen, ihm einen Turnosen am erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstey(n)) in Form eines Geldbetrages zukommen zu lassen, sofern ihnen das Reich diesen einräumt (als verre sie dem riche erwerben und ubirkome(n) moge(n)). Mainz wird die raugräflichen Burgen samt ihrem Zubehör wie andere erzbischöfliche Eigenburgen und -güter schützen, schirmen und verantworten, sofern ihnen das Recht nicht genügt und sie die Angelegenheit vor dem Erzbischof ausgetragen haben.
- Datum 1384 dominica qua cantatur in ecclesia dei Jubilate.

Quellenansicht

fol. 218v
fol. 219r

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 218v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/305 (Zugriff am 28.03.2024)