Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 218v [01]

Datierung: 1. Mai 1384

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. bekennt, dass Edelherr Philip II., Raugraf, Herr zur Altenbaumburg und Neuenbaumburg sowie dessen Ehefrau Anna von Bolanden ihm ein Viertel der Burg Rockenhausenmit allem Zubehör verpfändet haben.

Vollregest:

L(itte)ra Philippi Rugravii.
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bekennt, dass sein "lieber Neffe" Raugraf Philipp (Philips) [II.], Herr zur Alten- und Neuenbaumburg (zu der alden und nuwen beinnborg), und dessen Ehefrau Anna (Anne) [von Bolanden]auch im Namen ihrer Erben, ein Viertel der Burg (sloßes) Rockenhausen (Rockenhuß(en)) mit allem Zubehör ihm, seinem Amtsnachfolger und dem Stift [Mainz] für 600 Gulden versetzt und verpfändet haben, gemäß der Urkunde, die sie ihm darüber mit ihren beiden Siegel gegeben haben. Dazu hatte sich Raugraf Philip (Philips) zu einer Zeit, als der Römische König die Sühne zwischen dem Erzbischof, und dem erzbischöflichen "Oheim" Herzog Ruprecht d.Ä. [I.] [von der Pfalz] aussprach, verpflichtet.
Geschehe es, dass er die Burg Rockenhausen (Rockenhuß(en)) ganz oder teilweise verkaufen oder versetzen würde, solle er darauf achten solle, dass dem König oder der Krone von Böhmen (Beheim), dem Erzbischof sowie Herzog Ruprecht daraus kein Schaden geschehen wird. Diejenigen Urkunden, die Raugraf Philip darüber gegeben hat, in denen er auch im Namen seiner Erben, den Erzbischof, seine Amtsnachfolger und das Stift [Mainz] ausgenommen hat, sollen in Kraft bleiben und vom Erzbischof und dem Stift eingehalten werden.
- Datum ... 1384 dominica Jubilate.

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fol. 218v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 218v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/304 (Zugriff am 18.04.2024)