Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 350

Datierung: 1386

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Adolf hat sich mit Graf Emicho von Leiningen und dessen Ehefrau Clare dahingehend verständigt, dass sie ihm bzw. dem Stift Mainz erlauben, aus ihrer Grafschaft und Herrschaft die Dörfer Wallertheim, Bechtheim, die beiden Dörfer Beckelnheim[a], dann Kindenheim, Goßesheim [?], Weisenheim [am Berg], Bobenheim [am Berg], Karlbach, Grünstadt, Erpolzheim, Mühlheim, Hedesheim [Pfalz] und Rossenheim von denen zu lösen, denen sie verpfändet sind.[c]

Mit Einverständnis des Domdekans Eberhard und des Mainzer Domkapitels gilt: Sollten die Leiningen nach den nächsten vier Jahren Steuern oder Bede von den von Mainz gelösten Dörfern heischen, stehen diese Beträge den Leiningen zu, wenn Mainz nicht die Gelder abziehen will, für die die Dörfer gelöst wurden. Die Leiningen dürfen die Dörfer binnen der nächsten vier Jahre nicht zurückfordern. Danach dürfen sie sie jederzeit lösen und müssen das Lösungsgeld in Mainz oder Bingen bezahlen. [...] [b]

- [Ohne Datum] [c]

Fußnotenapparat:

[a] wohl Bockenheim an der Weinstraße.
[b] Der Text bricht hier ab.
[c] Die Zuordnung zum Jahr 1386 wird aufgrund einer weiteren Urkunde zu diesem Gegenstand (vgl. MIB 11 fol. 77) angenommen.

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fol. 350r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 350, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2973 (Zugriff am 29.03.2024)