Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 431.

StA Wü, MIB 10 fol. 238

Datierung: Juli 1384

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Ulrich von Hohenlohe.

Vollregest:

Erzbischof Adolf schuldet als Bischof von Speyer dem Edelherrn Ulrich von Hohenlohe 1.590 Goldgulden. Das Geld sollen Ulrich bzw. seinen Erben zur Hälfte am kommenden Martinstag [11. November], zur andern Hälfte an der darauffolgenden Mitfasten zurückbekommen.

Als Sicherheit setzt der Erzbischof Bürgen.

Gerät der Erzbischof in Zahlungsverzug, kann Ulrich die Bürgen mündlich oder schriftlich mahnen, die dann binnen acht Tagen je einen Knecht und ein Pferd zum Einlager nach Adelsheim (Adoltzheim) in ein ihnen angewiesenes öffentliches Wirtshaus entsenden müssen. Sie müssen dort so lange bleiben, bis der Erzbischof seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist. Die Bürgen dürfen sich nicht gegenseitig entschuldigen. Stirbt ein Bürge, geht ins Kloster und verlässt aus anderem Grund das Landes [...][a] 

- [Ohne Datum] [b]

Fußnotenapparat:

[a] Der Text bricht hier ab.
[b] Die Datierung ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb der Ingrossaturbuches.

Quellenansicht

fol. 238r

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 238, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2964 (Zugriff am 19.04.2024)