Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 009v [02]

Datierung: 24. November 1381

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Druck: Guden, Cod. dipl. 3, S. 545.
  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28 (mit Verweis auf: Joannis 1, 695 Nr. 39. - Würdtwein, Nova 6, XLVI. - Kopp, Gerichtsverfassung 1, 191. - Friedensburg S. 51).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz fordert über den Marburger Pfarrer zu Marburg die dortigen Predigermönche auf, das Interdikt streng einzuhalten.

Vollregest:

L(itte)ra mandtu(m) c(on)tra p(re)dicator(ibus)
in Marburg.

Erzbischof Adolf [von Mainz] schreibt an den Pfarrer zu Marburg. Die dortigen Predigermönche haben, wie er hört, trotz Interdikt in ihrer Kirche bei offenen Türen die Messe gefeiert oder vielmehr entweiht, um so seine Gerichtshoheit zu brechen. Der Pfarrer soll sie ermahnen, wie er selbst sie hiermit auch ermahnt, das Interdikt streng einzuhalten. Wenn die Mönche dennoch Gottesdienst in der verbotenen Weise abzuhalten wagten, so darf dem niemand bei Strafe der Exkommunikation beiwohnen.
- Datum Ameneburg XIIII [a] die mensis Novembris ... 1381.

Fußnotenapparat:

[a] Der Eintrag steht zwischen zwei anderen Briefabschriften, eine vom 20.11., die andere vom 24.11.1381. Die beschädigte Datumszeile ist demnach wohl auf den 24.11.1381 zu ergänzen. Bei Guden ist das Datum mit dem XXIV mensis Novembris angegeben.

Quellenansicht

fol. 9v

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 009v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2942 (Zugriff am 29.03.2024)