Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 370v

Datierung: 29. Dezember 1385

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei Fritz Huttener und dessen Ehefrau Grede.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] schuldet seinem "lieben Getreuen" Fritz Huttener, seiner Ehefrau Grede bzw. ihren Erben 1.000 Gulden. Dafür gibt der Erzbischof ihnen jährlich am Martinstag [11. November] 100 Gulden Geld aus der Kellerei Miltenberg, wie dies die Urkunden besagen, die diesbezüglich versiegelt ausgestellt worden sind.

Zu größeren Sicherheit verpfändet der Erzbischof ihnen ein Viertel seiner Burg (huse) Gamburg (Gamberg), samt zugehörigem Gericht, Wald, Wasser, Weide, Gülten usw. Fritz und die Seinen sollen das Viertel so lange innehaben, bis Mainz es mit 1.000 Gulden löst. Mainz kann den Lösungswunsch jederzeit aussprechen, muss es aber ein Vierteljahr vor dem Martinstag [11. November] ankündigen. Bezahlt Mainz dann die 1.000 Gulden zusammen mit der fälligen Jahresrente bis spätestens 14 Tage nach dem Martinstag, fallen das Burgviertel und die Jahresgülte an Mainz zurück.

Zahlt Mainz die Jaresgülte nicht spätestens 14. Tage nach dem Martinstag, so können die Gläubiger ihre [nicht genannten] Bürgen zum Einlager (zu leisten) mahnen, wie dies in der Urkunde über die 1.000 Gulden geregelt ist

- Datum Aschaffinburg in die sancti Thome Canthuarii ... 1385.

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fol. 370v
fol. 371r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 370v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2611 (Zugriff am 28.03.2024)