Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 412v
Datierung: 29. Dezember 1385
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf I. von Mainz verleiht Brune von Braunfels ein Mannlehen.
Vollregest:
Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer", Brune von Braunfels (Brunfels), Bürger zu Frankfurt (Franckenfurd) ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig noch leisten soll. Darum und aus besonderer Gnade verschreibt er ihm und seinen Leibeslehnserben kraft dieser Urkunde 12 Gulden Geld zu einem rechten Mannlehen. Die Gülte wird ihm jährlich am Martinstag [11. November] vom Zoll Ehrenfels (Erenfels) ausbezahlt. Brune und seines Leibeslehnserbensollen das Lehen "mit eyden, truwen und dinsten" verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Mainz kann die Gülte mit 120 Gulden auslösen Brune muss dann für 120 Gulden Eigengut erwerben und dem Erzbischof und seinem Stift unter den gleichen Bedingungen zu Mannlehen auftragen.
- Der geben ist zu Aschaffenburg sexta feria post diem Nativitatis Christi ... [13]85.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Brunenfels: Brune von (Empfänger)
Ortsindex
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Nennung)
- Ehrenfels : Zoll (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 412v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2606 (Zugriff am 28.03.2024)