Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 413 [01]

Datierung: 29. Dezember 1385

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Das Mainzer Erzstift und die Stadt Frankfurt treffen eine Übereinkunft.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste und die Freundschaft, die Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Frankfurt (Franck(furt)) ihm und dem Stift Mainz geleistet und bewiesen haben. Gott zum Lob, dem Heiligen Römischen (romeschen) Reich zu Ehren und dem gemeinen Land zum Nutzen und Trost haben nun beide Parteien in folgender Weise eine Übereinkunft getroffen.

Sie wollen die Straßen "oben und nyden" und zu Wasser und zu Landes schirmen. Die Stadt soll dabei mit ihren Dienern in einem Umkreis von 5 Meilen umd Frankfurt behilflich sein. Die Stadt, ihre Bewohner und ihr Gut haben in allen erzbischöflichen Schlössern, Landen und Gebieten, auf Reisen (frae(n) und wandern) gutes Geleit. Niemand darf sie dort "kum(m)ern", es sei denn der Betreffende haben sich etwas zu Schulden kommen lassen. Dieses Übereinkunft gilt ab dem heutigen Tag vier Jahre lang. Die Bündnisse, die Mainz mit dem Römischen König und den Fürsten, bereits geschlossen hat, sind hierbei ausgenommen.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

... der geben ist zu Aschaffenburg, des fritages nach dem heilgen Crists tage ... 1385.

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fol. 413r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 413 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2605 (Zugriff am 18.04.2024)