Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 646.

StA Wü, MIB 10 fol. 361 [01]

Datierung: 18. Dezember 1385

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz gewinnt Diederich von Kelnbach zum erzstiftisch-mainzischen Mann. 

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat Diederich von Kelnbach zu erzstiftisch-mainzischen Mann genommen. Er gibt ihm und seinen Erben zu rechtem Mannlehen 10 Gulden Geld, die jährlich am Martinstag [11. November] vom Zoll in Lahnstein (Lanstein) gezahlt werden sollen. Diederich und seine Nachkommen tragen das Mannlehen mit "truwen, dinsten und eyden", wie dies Mannlehenrecht und Gewohnheit besagen.
Der Erzbischof kann die Gülte jederzeit mit Zahlung von 100 Gulden ablösen. Danach muss Diederich 10 Gulden Geld auf Eigengütern belegen (bewisen), die in der Nähe erzbischöflicher Besitzungen liegen müssen, und diese dem Erzstift zu Mannlehen auftragen, das er dann zu den gleichen Bedingungen tragen soll.
Datum Pinwie feria secunda post diem Lucie virginis .. 1385

Quellenansicht

fol. 361r

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 361 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2597 (Zugriff am 24.04.2024)