Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 360

Datierung: 10. Dezember 1385

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bekennt, das er seinem Juden, dem Kaufmann von Speyer, das bischöflich-speyerische Dorf St. Lamprecht auf vier Jahre verschrieben hat.

Vollregest:

- daz dorff zu sente Lampr(echt)
Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, das er seinem Juden, dem Kaufmann von Speyer (Spire), kraft dieser Urkunde das bischöflich-speyerische Dorf St. Lamprecht (Lamprechte) mit allen Zinsen, Renten, Gülten, Gefällen, Beden, Dinsten, hohen und niederen Bußen und sonstigem Zubehör auf vier Jahre verschrieben hat. Dies gilt besonders auch für die Dienste, die das Kloster St. Lamprecht zu leisten hat. Als Gegenleistung soll Kaufmann das Dorf nach seinen Vorstellungen (nach sinem besten synne) mit Pforten, Gräben und Zäunen (porten, graben und blancken) befestigen und zum Vorteil des Speyerer Stiftes ausbauen. Seine Auslagen sollen dem Juden erstattet werden

- Datum Gernsheim dominica post diem concepcionis beate Marie virginis ... 1385

Quellenkommentar:

Der Eintrag ist im Ingrossaturbuch durchgestrichen.

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fol. 360r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 360, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2588 (Zugriff am 28.03.2024)