Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 180

Datierung: 29. Dezember 1383

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Konrad von Hohenfels, Herr zu Reipoltskirchen, einigt sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über seine Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

- Hoenfels.
Konrad (Conrad) von Hohenfels (Hoenfels), Herr zu Reipoltskirchen (Rippelskirchen) hat sich mit Erzbischof Adolf (Adolffe) von Mainz (Mentze), seinem "lieben gnädigen Herrn" über alle Schuld und verpfändete Burglehen, die ihm und seinen Vorfahren von den Mainzer Erzbischöfen und dem Stift Mainz (Mentze) bis zum heutigen Tag verpfändet worden sind, geeinigt. Konrad verzichtet für sich und seine Erben kraft dieser Urkunde gänzlich darauf. Sie stellen keine Ansprüche mehr darauf und geben die betreffenden Urkunden zurück. Tauchen später noch weitere Urkunden in dieser Angelegenheit auf, werden sie sich derer nicht mehr bedienen.
- D. Aschaffenburg feria tertia post nativitatis Christi xpi ... 1383.

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fol. 180r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 180, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2544 (Zugriff am 19.04.2024)