Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 393

Datierung: 4. Mai 1386

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Raugraf Philipp, Herr auf der Alten- und Neuenbaumburg bestätigt seine Einigung mit Erzbischof Adolf I. von Mainz bezüglich aller Forderungen.

Vollregest:

Raugraf Philipp, Herr auf der Alten- und Neuenbaumburg (zu nuwe(n) und alde(n) Beinburg) bekennt, das Erzbischof Adolf von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr", mit ihm bezüglich aller Schulden, Sold, Kosten, Schaden, Verluste, Zehrung, Hengste und Pferde, die er und die Seinen bis auf den heutigen Tag im Dienst für Erzbischof und Stift erlitten, verloren oder zu Schanden geritten haben, abgerechnet hat. Dies gilt für die beiden Kriege, die der Erzbischof mit Bischof Ludwig (Ludewig) von Meißen (Misen) und seinen Brüdern, die Markgrafen von Meißen (Missen), und danach gegen den Landgrafen [Hermann II.] von Hessen geführt hat. Mainz schuldet ihm demnach 600 Gulden, wie dies die Urkunde besagt, die [am selben Tag] darüber ausgestellt worden ist. Damit sind alle Forderungen bis auf den heutigen Tag abgerechnet.
Der Raugraf soll die alte Urkunde über 1.500 Gulden für Hilfe gegen den verstorbenen mainzischen Widersacher Bischof Ludwig und seine Brüder an den Erzbischof zurückschicken. Diese ist ungültig und darf nicht mehr gegen den Erzbischof verwendet werden.
Der Raugraf kündigt sein Siegel an
- Datum Wesebaden feria sexta post diem sanctorum Philipi et Jacobi apostolorum ... 1386.

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fol. 393r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 393, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/251 (Zugriff am 29.03.2024)