Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 404v

Datierung: 16. Juli 1386

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Wernher, Bertold, Konrad und Heinrich von Borken bekennen, dass Erzbischof Adolf von Mainz sie zu Burgmannen im Schloss Fritzlar angenommen hat. 

Vollregest:

Die Brüder Wernher, Bertold, Konrad (Conrad) und Heinrich von Borken [Hessen] bekennen für sich und ihre Lehenserben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, ihr "lieber gnädiger Herr" sie aus besonderer Gnade einzeln zu Burgmannen im Schloss Fritzlar angenommen hat. Er hat jedem und dessen Lehenserben 7 ½ Gulden als Burglehen verschrieben, wie dies die erzbischöfliche Urkunde [vom gleichen Tag] besagt. Jeder von ihnen soll das Burglehen mit truwen, eyden, dinsten und mit seße in Fritzlar verdienen, wie dies Burglehenrecht und Gewohnheit besagen. Sie müssen nach Aufforderung dem Erzbischof gegen alle Feinde helfen. Mainz kann die 7 ½ Gulden Burglehen jederzeit mit Zahlung von 75 Gulden ablösen. Der Empfänger muss dann 7 ½ Gulden Geld [auf Eigengut] belegen und nach Rücksprache (mit rat) des Erzbischofs zu Burglehen auftragen. Dieses aufgetragene Gut muss in der Nähe Fritzlars liegen und Mainz zugänglich sein. Mit dem Gut ist der Betreffende zu den gleichen Bedingungen weiterhin mainzischer Burgmann. Die Brüder kündigen alle ihre Siegel an.
- Datum Fritzlar feria secunda post Divisionem Apostolorum ... 1386.

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fol. 404v
fol. 405r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 404v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2491 (Zugriff am 29.03.2024)