Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 397v [02]

Datierung: 30. Juni 1386

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt Wasmud von Ahusen zum Mann an.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Wasmud (Waßmud) von Ahusen, weltlicher Richter zu Mainz, ihm geleistet hat und künftig leisten soll. Darum nimmt er ihn zusammen mit seinen Leibeslehnserben zu Mannen an und weist ihm ein rechtes Mannlehen an. Dieses besteht aus 10 Gulden Geld auf dem erzbischöflichen Zoll in Ehrenfels (Erenfels), die der dortige Zollschreiber jährlich am Martinstag [11. November] auszahlen soll. Wasmud und seine Erben sollen das Mannlehen gemäß Mannlehenrecht und Gewohnheit mit truwen, dinsten und eiden verdienen. Mainz kann das Lehnsgeld mit Zahlung von 100 Gulden jederzeit ablösen. Anschließend müssen Wasmud und seine Erben dann 10 Gulden Geld auf Eigengut auflassen oder an anderer Stelle 10 Gulden Einkünfte beweisen, dem Erzstift möglichst günstig gelegen, dem Erzstift zu Lehen auftragen und als mainzisches Mannlehen verdienen. Der Zollschreiber in Ehrenfels erhält entsprechende Anweisung
- Datum Eltvil Sabbato post diem beatorum Petri et Pauli apostolorum ... 1386.

Quellenansicht

fol. 397v
fol. 398r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 397v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2347 (Zugriff am 20.04.2024)