Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 397 [03]

Datierung: 19. Juni 1386

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz trifft eine Lehensverfügung.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass sein "lieber Getreuer" Swendeman von Weinheim (Winheim, Wyenheim) bei ihm gewesen sei und ihm mitgeteilt habe, der erzbischöfliche "liebe Getreue" Philip (Philipus) von Schlebuch (Schellinbuch), habe ihn in Gemeinschaft und Ganerbenschaft aller seiner mainzischen Lehen gesetzt. Bei diesen Lehen handelt es sich um ein Ohm (ame) Weingeld und zwei Malter Korngeld.
Swendeman hat nun den Erzbischof gebeten, sein Einverständnis zu geben. Der Erzbischof bestätigt die Übergabe. Swendeman soll ihm und dem Stift gemäß Lehenrecht und Gewohnheit verbunden sein, vorbehalten bleiben die Rechte des Erzbischofs, seines Stifts und der erzbischöflichen Mannen.
- Datum Gerrnsheim feria tertia post Dominicam Trinitatis .... 1386.

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fol. 397r
fol. 397v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 397 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2342 (Zugriff am 28.03.2024)