Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 395v [01]

Datierung: 12. Mai 1386

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 (mit Verweis auf: Heusser, Erbämter S. 13. - Scriba, Regesten III, 226 Nr. 3365 (Irrtümlich zu Mai 5)).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bestätigt, dass Rudolff zur Eiche der Junge und seine Geschwister erzbischöfliche und erzstiftische Dienstmannen sind.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass Rudolff zur Eiche der Junge, Bürger zu Mainz, vor dem dazu bestellten erzbischöflichen Vertrauten Beweise vorgelegt hat, im Rechtsstreit (als er von rechte sulde) mit Clas Myner zu Lichtenstein (Lichte(n)stein) und Jeckeln Hirtz (Hiercz), seinem gebuseme, dass er und seine Geschwister erzbischöfliche und erzstiftische Dienstmannen sind. Deshalb will der Erzbischof, dass Rudolff und seine Geschwister alle Rechte und Freiheite genießen, die auch anderen Dienstmannen zustehen.
- Datum Maguntie Sabbato ante Jubilate ... 1386.

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fol. 395v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 395v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2327 (Zugriff am 25.04.2024)