Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 105 [02]

Datierung: 31. Dezember 1383

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz einigt sich mit Eberhard Rüdt von Bödigheim dem Älteren über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Ebirh(ard) Rude.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] einigt sich mit seinem lieben "Getreuen" Eberhard Rüdt (Ruden) von Rotink[?= Bödigheim?] dem Älteren über alle Hengste und Pferde, Kosten, Schaden, Lebensmittel (zerunge) und Verluste, die er bis zum heutigen Tag im Dienst für das Stift verloren, erlitten und gehabt hat. Er ist ihm dafür und auch für alle versetzten Gülten des Amtes Scheuerberg (Schurberg) und für die 600 Gulden, die er ihm auf das Amt geliehen hatte, noch 330 Gulden schuldig. Er wird ihm das Geld bis zum nächsten Endrestag [30. November] zurückzahlen.
- Datum 1383.

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fol. 105r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 105 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2296 (Zugriff am 18.04.2024)