Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 078

Datierung: 17. Januar 1383

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bestätigt, dass die Brüder Heinrich und Eckhard von Byenbach das Geld, das ihnen jährlich in Orb zufällt, mit seiner Einwilligung den Brüdern Claes, Bernhard und Endres von Leibolts verpfändet haben.

Vollregest:

L(itte)ra dat(a) Nicolao et suis fr(atr)ibus de Leybote sup(er) 400 et 10 flor(enis) - Orba.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bestätigt, dass die Brüder Heinrich und Eckhard von Byenbach die 50 Gulden Geld, die sie bisher auf der erzbischöflichen Stadt Bad Orb (Orba) stehen gehabt haben und die ihnen jährlich am Heiligen Christtag [25. Dezember] ausbezahlt wurden, den erzbischöflichen »lieben Getreuen«, den Brüdern Claes, Bernhard und Endres von Leibolts und deren Erben für 410 Gulden verpfändet (versatzet […] uff widerlosunge) haben. Darüber wurden Urkunden ausgetauscht.

Der Erzbischof bestätigt nun, dass diese Verpfändung mit seinem Wissen und Einverständnis geschehen ist. Bürgermeister, Schöffen und die Stadt Orb sollen die 50 Gulden in Zukunft jedes Jahr am Christtag den Leibolts und deren Erben so lange ausbezahlen, bis die Herren von Byenbach oder ihre Erben die 50 Gulden mit 410 Gulden wieder ablösen.

- Datum Aschaffenburg in die sancti Anthonii confessoris anno eiusdem 1383.

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fol. 78r
fol. 78v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 078, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2282 (Zugriff am 16.04.2024)