Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 112v [02]

Datierung: 23. März 1383

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Vgl. RTA Bd. I, S. 383, Anm. 1.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz gibt Bischof Konrad von Lübeck, vom Römischen König als sein Rat bestimmt, in allen erzstiftischen Burgen, Städten, Landen und Gebieten ein gutes starkes Geleit.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] gibt allen erzstiftischen geistlichen und weltlichen Richtern, Amtleuten, Bürgermeistern, Schöffen und Gemeinde, Städten und Dörfern, wo immer die gelegen sein und wie sie auch heißen mögen, bekannt, dass Bischof Konrad (Cunrad) von Lübeck (Lubecke) vom Römischen (romische(n)) König als sein Rat in großen sachen und ernstlich[en] betschaffte(n) zu ihm, den anderen geistlichen und weltlichen Fürsten, den Grafen, Freiherren, Rittern, Knechten und Städten geschickt worden ist. Damit Bischof Konrad seine Geschäfte besser und bequemer erledigen kann, gibt ihm der Erzbischof kraft dieser Urkunde in der Zeit zwischen dem heutigen Tag und dem kommenden St. Johannstag Baptisten als er geboren wurde (24. Juni) in allen erzstiftischen Burgen, Städten, Landen und Gebieten ein gutes starkes Geleit. Niemand, weder Geistlicher noch Weltlicher, darf in dieser Zeit den Rat, sein Hab und Gut sowie sein Gesinde belästigen, bekümmern oder über ihn klagen. Der Erzbischof befiehlt seinen ‚Beamten', dem Bischof das Geleit zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass niemand den Bischof belästigt, um so der erzbischöflichen Ungnade zu entgehen.
- Datum Aschaffenburg feria secunda post diem sanctam pasche ... 1383.

Quellenansicht

fol. 112v
fol. 113r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 112v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2239 (Zugriff am 20.04.2024)