Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 118v [01]
Datierung: 29. März 1383
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf I. von Mainz macht Judan von Buchen und Familie zu Judenbürgern in Buchen.
Vollregest:
L(itte)ra dat(a) Judan uxor(i) sua).
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] macht Judan von Buchen (Bucheim) und seine Schwester Hannel, gesessene Juden zu Buchen (Bucheim), sowie ihre Kinder, Mägde und Knechte, die ire brod eßende sint, zu erzbischöflichen Judenburg(er)n und zwar ab dem vergangenen Martinstag (11. November) für drei aufeinanderfolgende Jahre. Sie dürfen diese drei Jahre in der erzbischöflichen Burg (sloße) zu Buchen (Bucheim) wohnen [?]. Der Erzbischof wird sie schützen, schirmen und rechtlich verantworten wie andere erzbischöfliche Juden. Dafür müssen sie jedes Jahr am St. Martinstag 10 Gulden bezahlen (dine(n) mit zehen gulden). Der Erzbischof wird sie während der drei Jahre mit keinen anderen Zahlung belasten. Sie dürfen sich frei bewegen, solange sie die 10 Gulden bezahlen. Hat jemand etwas mit ihnen zu schaffen, darf er sie zurechtweisen (zusprechen) oder man soll sie bereden mit umbesprochen cristen und Juden als juden recht.
- Datum Eltvil dominica qua cantat quasimodo geniti anno [13]83.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Hannel [Jüdin] (Nennung)
- Judan [Jude] (Nennung)
Ortsindex
- Buchen [Odenwald] : Burg (Nennung)
- Eltville : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Speyer : Bischöfe (Nennung)
- Buchen [Odenwald] : Judenschaft [Buchen Ow.] (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 118v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2237 (Zugriff am 20.04.2024)