Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 122

Datierung: 13. April 1383

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz verschreibt Kuno von Reifenberg dem Älteren ein Burglehen in der Burg Eltville.

Vollregest:

L(itte)ra data Cunoni de Ryffenberg senio(re)m.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] anerkennt den Dienst, den Kuno (Cune) von Reifenberg (Ryffenberg) der Ältere ihm und dem Stift Mainz (Mentze) geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb verschreibt er Kuno und seines Leibeslehenserben 10 Gulden Geld als Burglehen in der Burg Eltville (Eltvile). Der jeweilige Zollschreiber zu Ehrenfels (Erenfels) soll das Geld aus dem dortigen Zoll jedes Jahr am St. Martinstag (11. November) auszahlen. Kuno und seine Leibeslehnserben sollen das Burglehen vom Erzbischof, seinen Amtsnachfolgern oder dem Stift tragen und auf der Burg Eltville (Eltvil) mit seßhen, truwen, dinsten und eyden verdienen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Mainz kann die Jahresgülte jederzeit mit 100 Gulden ablösen. Kuno bzw. seine Erben müssen dann 10 Gulden auf Eigengut, das möglichst nahe bei der Burg Eltville liegen muss, beweisen und belegen, um diese dann ebenfalls von Mainz als Burglehen zu empfangen und auf Burg Eltville mit seßen, truwen, dinste(n) und eyden zu verdienen, wie dies Burglehenrecht und Gewohnheit besagen.
- Datum Eltevil feria secunda post dominicam Jubilate ... 1383.

In gleicher Form gab Kuno der Ältere (Cuno senior) von Reifenberg (Ryffenberg) dem Erzbischof seinen Revers.
Am selben Tag wurde eine gleiche Urkunde dem Ritter Friedrich (Friderice) von Reifenberg (Ryffenberg) und seinen Erben gegeben. Ritter Friedrich stellte in gleicher Form seinen Revers aus.

Quellenansicht

fol. 122r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 122, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2223 (Zugriff am 29.03.2024)