Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 121 [01]
Datierung: 23. April 1383
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Regest:
- Roth, Font. 1, Nr. 89 [?]
- Bodmann, RA 741 [?]
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf I. von Mainz gebietet der Stadt Eltville, von der dort wohnenden Geistlichkeit kein Ungeld von ihren Weinen zu fordern.
Vollregest:
Littera data Clero opidi Eltvil. Der geistlichen Weinschanck und Ungeld zu Eltvil.
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] gedenkt der geistlichen Ehre, Gnade und Freiheit. Deshalb und aus besonderer Gnade gebietet er den Schultheißen, Schöffen und allen seinen Bürgern und Untertanen in seiner Stadt Eltville (Eltvil), von der dort wohnenden Geistlichkeit kein Ungeld von ihren Weinen zu fordern, die yn von ire(n) gotsgaben oder erbe jährlich wachsen oder gereicht werden, soweit sie die künftig ausschenken oder verkaufen wollen.
- Datum Eltvil feria quinta post dominicam cantate anno [13]83].
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
Ortsindex
- Eltville : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Speyer : Bischöfe (Nennung)
- Eltville : Ortsverwaltung (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 121 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2209 (Zugriff am 28.03.2024)