Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 064v

Datierung: 22. Dezember 1382

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bestätigt, dass Hans von Recherade und Claes von dem Liebolz ein Viertel der erzbischöflichen Burg und Stadt Bischofsstein mit seinem Einverständnis von Lippolt von Hanstein gelöst haben.

Vollregest:

L(itte)ra data Joh(ann)i de Reckerade sup(er) 170 marc(is) Molhuß et 100 marc(is) Gettingen Ponder.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bestätigt, dass Hans von Recherade und Claes von dem Liebolz (Leyboldes), seine "lieben Getreuen", das Viertel der erzbischöflichen Burg und Stadt Bischofsstein (zu dem Steine) mit dazugehörigem Besitz mit seinem Einverständnis von Lippolt von Hanstein für 170 Mark, Mülhausener Währung, und 100 Mark, Göttinger Währung, gelöst haben.
Die Herren sollen das gelöste Gut besitzen und gebrauchen, wie das die mitgelösten Urkunden festlegen, die früher von den erzbschöflichen Vorgängern, dem Kapitel und den Vormündern des Stiftes darüber ausgestellt worden sind. Der Erzbischof und das Stift können das Viertel an hus, burg und stad zu deme Steine mit seinem Zubehör jederzeit wieder für sich reklamieren, müssen dies aber den beiden Herren [vorher] ankündigen. In diesem Fall muss Mainz das Geld in der gleichen Währung in Mülhausen bezahlen. Danach geht der Besitz wieder ganz an den Erzbischof und sein Stift über. Die genannten Urkunden müssen dann wieder an Mainz herausgegeben werden.
- Datum Aschaffenburg feria secunda post diem sancti Thome apostoli ... 1382.

Quellenansicht

fol. 64v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 064v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2208 (Zugriff am 23.04.2024)