Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 049 [01]

Datierung: 13. Juli 1382

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Thymen Hein zu Kolditz.

Vollregest:

L(itte)ra data Thymoni de Kolditz.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bestätigt, dass sein verstorbener Amtsvorgänger Erzbischof Gerlach seinem "lieben Getreuen", dem Edelherrn (edeln) Thymen Hein(en) zu Kolditz (Colditz), 100 Gulden Geld auf die erzbischöflichen bzw. erzstiftischen Rente und Gülte in der Stadt Erfurt (Erfurte) angewiesen hat. Darüber hatte Erzbischof Gerlach eine Urkunde ausgestellt.
Aus besonderer Freundschaft und Gunst zu Thymen gibt Erzbischof Adolf nun kraft dieser Urkunde diesem und seinen Leibeslehnserben diese 100 Gulden nach Mannlehnsrecht und Gewohnheit zu einem rechten Mannlehen. Das Geld soll vom amtierenden Erfurter Provisor jeweils in den Weihnachtstagen solange so lange ausbezahlt werden, bis Erzbischof Adolf, sein Amtsnachfolger oder das Stift Thymen 1.000 Gulden ausbezahlen. Ist dies geschehen, muss Thymen 100 Gulden ewige Gülte auf Eigengut beweisen, das ganz in der Nähe der mainzischen Besitzungen gelegen sein muss, dieses dem Stift zu rechtem Eigen aufgeben, um es dann als ewiges Mannlehen zurückzuerhalten, wie dies Mannlehensrecht und Gewohnheit vorschreiben. Darüber muss er eine zweifache Urkunde ausstellen, wie dies alle Mannen zu tun pflegen.
- Datum Franckfurt in die sancte Margerete anno 1382.

In gleicher Weise stellt d(omin)us Thimo de Kolditz (Koldetz) einen Revers aus.

Quellenansicht

fol. 49r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 049 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2140 (Zugriff am 20.04.2024)