Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 146

Datierung: 18. April 1383

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Einung zwischen Erzbischof Adolf I. von Mainz und Graf Eberhard von Württemberg mit König Wenzel von Böhmen.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] und Eberhard (Ebirhart), Graf zu Württemberg (Wirtenberg) haben mit dem römischen (romische) König Wenzel (Wentzlauw), Mehrer des Reiches und König zu Böhmen (Beheim) für den Frieden und Vorteil des gemeinen Landes, mit Rat der Kurfürsten, Fürsten, Grafen und Herren eine Einung geschlossen und besiegelt, die im Folgenden von Wort zu Wort geschrieben steht. Wir Wenzel (Wentzlaw) etc. [a]

Wenn Fürst Ruprecht der Junge, Pfalzgraf bei Rhein (Rine) und Herzog in Bayern (Bey(er)n), unser »lieber Oheim« ebenfalls der oben erwähnten Einung beitritt, haben Erzbischof und Graf die königliche Vollmacht, das entsprechende Gelöbnis, die Einung in allen Punkten einzuhalten, entgegenzunehmen. Der Pfalzgraf muss allen Parteien der Einung (König, Kurfürsten, Fürsten, Grafen und Herren. Städten, Rittern und Edelknechten (knechten)) eine besiegelte Urkunde ausstellen. Erzbischof Adolf bestätigt ihm als Sachwalter des Königs, dass ihm wie den anderen Parteien auf Antrag Beistand und Hilfe der Einungspartner gewährt wird. Graf Eberhard (Ebirhart) kündigt ebenfalls sein Siegel an.

- Datum Wirtburg off den dinstag nest nach des heligen mertelers Georgii tag nach Christi geburte 1383.

Fußnotenapparat:

[a] Der folgende Text wurde von anderer Hand geschrieben.

Quellenansicht

fol. 146r
fol. 146v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 146, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2134 (Zugriff am 24.04.2024)