Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 021v [01]

Datierung: 18. April 1382

Quelle

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28 .

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Jutte, der Frau des verstorbenen Isaak.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bekennt, dass er seine Urkunde, die über 700 Gulden ausgestellt war, und bei Jutte (Jutten), der Frau des verstorbenen Isaak (Ysack), erzbischöflichen Jüdin von Bischofsheim (Bischoffesheym) [Tauber] eingelöst wurde, jetzt erneut über 400 Gulden wieder in Kraft gesetzt wurde. Diese [geliehenen] 400 Gulden will er Jutte bis zum kommenden St. Johannestag Baptisten als er geboren war [24. Juni] zurückzahlen. Bis dahin soll auf die Summe nichts zugeschlagen werden (keyn gesuch oder schade gen).

Zahlt er nicht termingerecht, soll nach dem 24. Juni jede Woche auf jeden Gulden 1 Weißpfennig gesuch geschlagen werden und zwar so lange, bis das Geld zurückbezahlt ist. Jutte darf sich dann mit der Haupturkunde (heubtbrieffe) an die darin aufgeführten Bürgen wenden und sie in Anspruch nehmen. Erzbischof Adolf sagt zu, wie bei der Anleihe über 700 Gulden nun auch für die Rückzahlung der 400 Gulden die Steuern der Städte Bischofsheim [Tauber] und Külsheim (Kulsh(eim)) nutzen zu wollen sowie Gelder der abhängigen Menschen (arme(n) luden) in den Dörfern und Landschaften, die zu den Städten gehören. Sollte Jutte die Bürgen in Anspruch nehmen müssen, will der Erzbischof ihr das nicht übelnehmen.

- Datum Aschaffenburg ... 1382 sexta feria ante Dominicam Misericordia domini.

Quellenansicht

fol. 21v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 021v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2076 (Zugriff am 29.03.2024)