Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 180v [01]

Datierung: 8. Dezember 1383[a]

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bekennt, dass der Edelherr Konrad von Hohenfels, Herr zu Reipoltskirchen, ihm und seinem Stift seinen Teil des Dorfes Westhofen und des Dorfes Gimbsheim samt Zubehör verpfändet hat.

Vollregest:

- Littera data Conrado de Hoenfels dominus in Rippelskirchen. Uber die Verpfandung beider dorfer Wishouen undt Gymesheim.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bekennt, dass der Edelherr (edele) Konrad (Conrad) von Hohenfels (Hoenfels), Herr zu Reipoltskirchen (Rippelskirchen), sein »lieber Getreuer«, ihm und seinem Stift seinen Teil des Dorfes Westhofen und des Dorfes Gimbsheim (Gymesheim) mit seinem Zubehör gemäß der darüber versiegelt gegebenen Urkunde und aus freiem Willen verpfändet hat. Sollten Erzbischof und Erzstift die beiden Dörfer länger innehaben, sollen die Urkunden, die Mainz von ihm hat, ungültig sein. Mainz wird von ihnen keinen Gebrauch mehr machen und keine inhaltlichen und geldlichen Forderungen stellen.

- Datum Aschaffenburg in crastino beate Marie [a] ...  1383.

Fußnotenapparat:

[a] Der Tag Marie ohne weiteren Beisatz ist nicht eindeutig bestimmbar. Der Frauentag  ohne Beisatz ist in der Regel der 15. August. Für die vorliegende Datierung wurde wegen des Inhalts der zeitlich naheliegende Tag Conversio Marie [= 8. Dezember] angenommen.

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fol. 180v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 180v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2063 (Zugriff am 25.04.2024)