Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 013v [01]

Datierung: 11. März 1382

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bestätigt, dass Otte von Scharfenstein, Propst zu Höchst, der Propstei 20 Gulden Geld mit Adolfs Einverständnis verkauft hat.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bestätigt, dass es mit seinem vollen Einverständnis geschehen ist, dass der "geistliche, liebe, Andächtige" Otte von Scharfenstein (Scharpinstein), Propst zu Höchst (Hoeste) gezwungen war, in einer Notlage (durch redeliche noitdorfft) der Propstei 20 Gulden Geld dem Frankfurter (Franckenf(furt)) Bürger Werner (Wernher) Wißen und seinen Erben zu verkaufen. Das Geld soll die Propstei bis zum Rückkauf bezahlen, wie das die Urkunden besagen, die darüber ausgestellt und versiegelt worden sind. Der Erzbischof will auch, dass Otte und seine Nachfolger in der Propstei dem Werner (Wernher) Wißen oder dessen Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber der Urkunden die 20 Gulden zu den in der Urkunde genannten Zahlungszielen bezahlt.
- Datum Bingen feria tertia post Domi(n)icam Oculi ... 1382.

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fol. 13v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 013v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2055 (Zugriff am 19.04.2024)