Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 178

Datierung: 29. Dezember 1383

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz verschreibt dem Edelherrn Konrad von Hohenfels, Herr zu Reipoltskirchen 50 Gulden auf dem Zoll Gernsheim als ligisches Burglehen.

Vollregest:

Hoenfels - Gernsheim.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] anerkennt den treuen, beständigen und fleißigen Dienst, den der Edelherr (edel) Konrad (Conr(ad)) von Hohenfels (Hoenfels), Herr zu Reipoltskirchen (Rippelskirchen) und seine aldern ihm und dem Erzstift geleistet haben und künftig noch leisten sollen. Deshalb verschreibt er ihm kraft dieser Urkunde eine Jahresgülte in Höhe von 50 Gulden auf dem erzbischöflichen Zoll zu Gernsheim als ligisches freies Burglehen (ledige fryen burglehen). Das Geld soll Konrad und seinen Erben jährlich am Martinstag im Winter (11. November) ausgezahlt werden. Das Burglehen soll Konrad mit truwen, eiden und dinste(n) auf der Burg (sloße) Gernsheim verdienen, wie dies Burglehenrecht und Gewohnheit besagen. Der Erzbischof weist seinen jeweiligen Zollschreiber zu Gernsheim an, das Geld entsprechend auszuzahlen. Es wird vereinbart, dass Mainz das Burglehen bei Konrad und seinen Leibeslehnserben mit der Zahlung von 500 Gulden ablösen kann. Nach Zahlung muss Konrad 50 Gulden Geld auf Eigengut, das für das Erzstift möglichst günstig liegt, belegen, dem Erzstift auflassen und als Burglehen auf Burg Gernsheim mit eiden, truwen und dinsten verdienen.
- Datum Aschaffinburg feria tertia post nativitatis Christi ... 1383.

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fol. 178r
fol. 178v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 178, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2048 (Zugriff am 28.03.2024)