Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 182 [01]

Datierung: 3. Januar 1384

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. bekennt, dass seine Juden in den Neun Städten des Oberstifts ihm und seinem Stift eine Schenkung gemacht haben, und gewährt ihnen dafür Freiheiten.

Vollregest:

Littera data judeis in novem opidis superioribus.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bekennt, dass seine Juden in den Neun Städten des Oberstifts (ob(er)n nunstete(n)) ihm und seinem Stift eine Schenkung gemacht haben. Deshalb hat er ihnen die Gnade erwiesen und befreit sie kraft dieser Urkunde in den kommenden drei Jahren von der Zahlung jeglicher Steuern über ihre gewöhnlichen Steuern und Gülten hinaus. Die Juden dürfen weder einzeln noch gemeinsam vor ein erzbischöfliches geistliches Gericht geladen oder dort gebannt werden. Sie dürfen nur vor den Erzbischof oder einen von ihm Beauftragten geladen werden und müssen ihnen dann gehorsam sein. Auch erweist ihnen der Erzbischof die Gnade, dass sie in den kommenden drei Jahren keine würffele am Zoll, weder zu Wasser noch auf dem Land geben müssen.
- Datum Miltenberg dominica pproxima post circumcisionis domini anno eiusdem 1384.

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fol. 182r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 182 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2043 (Zugriff am 19.04.2024)