Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 015 [01]

Datierung: 28. Dezember 1381

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt Johann Anselbach zum Mann an.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] nimmt seinen "lieben Getreuen" Johann Anselbach, wegen seiner treu, nutzbringend und fleißig geleisteten Dienste, die er auch in Zukunft von ihm erwartet, zum Mann (diener) an.
Aus besonderer Gnade verschreibt er ihm kraft dieser Urkunde eine jährliche Gülte in Höhe von 10 Pfund Heller Geld, Miltenberger Währung, die jedes Jahr am St. Martinstag [11. November] aus der Kellerei Bischofsheim (Bischoffesh(eim)) [Tauber] als rechtes Burglehen ausgezahlt werden sollen. Johann ist damit Burgmann des Erzbischofs und seines Stiftes in Tauberbischofsheim und kann dort das Burglehen mit Eidesleistung, Treugelöbnis (truwe), Dienstverpflichtung und Residenzpflicht (seße) innehaben und tragen, wie dies Burglehnsrecht und Gewohnheit besagen. Der Erzbischof weist seinen derzeitigen und auch zukünftige Keller in Bischofsheim an, das Geld jeweils am 11. November auszuzahlen.
- Datum Dyppurg in die Innocenum ... 1381.

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fol. 15r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 015 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1995 (Zugriff am 20.04.2024)