Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 010 [01]

Datierung: 24. November 1381

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regest: Koch/Wille Nr. 4418.
  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 und 28 (mit Verweis auf: Menzel, Archival. Mittheil., in: ZGO XXIII, 462. - Friedensburg, Landgraf Hermann II. S. 45 Note ***).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz einigt sich mit Otto von Falkenberg über dessen Schadenersatzforderungen.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] hat sich, auch im Namen seiner Amtsnachfolger und des Mainzer Stiftes, mit Otto V. von Falkenberg, seinem »lieben Getreuen«, bezüglich der Schuld, der Kosten, des Schadens und Verlustes, des Proviants (tzerunge), der Hengste und Pferde, die Otto im Dienst für Erzbischof und Stift, gehabt, getan, erlitten, verloren und zu Schanden geritten (abegerieden) hat, vollständig und gütlich geeinigt.

Der Erzbischof schuldet ihm bis zum heutigen Tag alles in allem dafür, dass Otto mit fünf Gefährten (selbsechst) mit Glefen (gleven) im erzbischöflichen Heer (by uns lag) im Krieg gegen Herzog Ruprecht den Älteren von Bayern zwei Hengste verloren hat, 500 Gulden. Diesen Betrag will er Otto oder dessen Erben aus der Steuer bezahlen, die ihm die Kirche (uns(ere) pfaffheit) im Land demnächst zahlen wird. Mit der Zahlung sind alle Forderungen in dieser Angelegenheit abgegolten. Sollten später Urkunden Ottos oder seiner Erben bezüglich der vorstehenden Forderung und Schuld auftauchen, haben diese keine Gültigkeit mehr und müssen dem Erzbischof ausgehändigt werden.

- Datum Ameneburg sabbato ante Katherina virginis ... 1381.

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fol. 10r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 010 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1992 (Zugriff am 19.04.2024)