Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 005v

Datierung: 20. Oktober 1381

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2. 

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz verschreibt Diederich und dessen Bruder Otte von Rannenberg 100 Mark Silber Corbischen Gewichts und Corbischer Währung für ihre Dienste.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] hat, eingedenk der treuen Dienste, die sein »lieber Getreuer« Diederich und dessen Bruder Otte von Rannenberg (Ran(n)enberg) ihm und seinem Stift geleistet haben und künftig noch leisten werden, den Brüdern aus besonderer Gnade kraft dieser Urkunde 100 Mark Silber, Corbischen Gewichts und Corbischer Währung verschrieben und gegeben. Er wird den Brüdern bzw. ihren Lehnserben die eine Hälfte an den kommenden Pfingstagen [25. Mai 1382] und die andere Hälfte am darauffolgenden Martinstag [11. November 1382] auszahlen.

Nach erfolgter vollständiger Bezahlung müssen die Brüder unverzüglich für 100 Mark Silber gleicher Währung Güter kaufen oder von ihrem Eigengut nehmen, dem Erzbschof und seinem Stift übereignen (uffgeben), um das Gut danach als erzstiftisches Mannlehen mit Eid und Dienstverpflichtung zurückzuerhalten, wie dies Lehens- und Gewohnheit ist. Die beiden Zahlungen an die Brüder erfolgen aus dem Zoll zu  Lahnstein. Der Erzbischof weist kraft dieser Urkunde den derzeitigen und kommende Zollschreiber an, das Geld vertragsgemäß auszuzahlen. [a]

Datum Fritzlar dominica post Galli ... 1381.

Fußnotenapparat:

[a] Der gesamte Eintrag ist mit drei senkrechten Strichen durchgestrichen.

Quellenansicht

fol. 5v
fol. 6r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 005v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1982 (Zugriff am 28.03.2024)