Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 364.

StA Wü, MIB 10 fol. 200 [01]

Datierung: 25. Februar 1384

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf bestätigt, dass  Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Bingen ihm Burglehen aus den vergangenen drei Jahren zurückgegeben haben und sagt sie ihrer Schuld ledig und los.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bestätigt, dass  Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Bingen, seine "lieben Getreuen", ihm Burglehen aus den vergangenen drei Jahren, nämlich eine jährliche Geldgülte in Höhe von 20 Mark Pfennige, zurückgegeben haben. Graf Heinrich (Heinr(ich)) von Sponheim (Spanhem) meinte, diese Gülte vom Stift als jährliches Burglehen zu Bingen zu besitzen. Darum sagt der Erzbischof die Binger kraft dieser Urkunde auch im Namen seiner Amtsnachfolger und seines Stiftes dieser 20 Mark Pfennige Geld aus den vergangenen drei Jahren quit, ledig und lois.
- Datum Eltvil feria sexta ante Invocavit
... 1384.

Quellenansicht

fol. 200r

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 200 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1968 (Zugriff am 19.04.2024)