Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 199v

Datierung: 3. März 1384

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei Ruprecht Graf zu Nassau und dessen Ehefrau Anne.

Vollregest:

Littera data Ruperto comiti de Nassau super oppignoratione Wiesbaden.
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] schuldet seinem "lieben Vetter" Ruprecht (Ruprechte) Graf zu Nassau (Nauss(au)) und dessen Ehefrau Anne bzw. ihren Erben 3.300 Gulden, wie sie zu Mainz (Mentze) und Frankfurt (Franckenford) gang und gäbe sind. Dafür hat er den beiden bzw. ihren Erben das halbe Schloss Wiesbaden (Wiesebaden daz sloß) mit seinem Zubehör verpfändet. Mit der Zahlung von 3.300 Gulden kann der Erzbischof die Schlosshälfte jederzeit zurücklösen, muss dies aber ein Vierteljahr vor dem St. Jakobstag [25. Juli] ankündigen. Das Geld ist in Mainz (Mentze) oder Frankfurt (Franck(furt)) zu übergeben. Graf Ruprecht und die Seinen müssen die Lösung dann zulassen und die Hälfte der Burg Wiesbaden zurückgeben. Wollen der Graf und die Seinen ihr Geld wiederhaben, müssen sie dies den Erzbischof ebenfalls ein Vierteljahr vor dem St. Jakobstag wissen lassen. Hat Mainz das Geld dann bezahlt, was es unverzüglich tun muss, fällt die Schlosshälfte an den Erzbischof und sein Stift zurück. Was die Pfandnehmer während der Pfandschaft erbaut und erarbeitet haben sollten, wird ihnen gemäß der Anzahl der Jahre zur Hälfte erstattet. Graf Ruprecht und seine Ehefrau Anne dürfen die 3.300 Gulden dann nach Belieben verwenden.
- Datum Hoeste feria quinta post dominicam Invocavit ... 1384.

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fol. 199v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 199v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1965 (Zugriff am 24.04.2024)