Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 203 [02]

Datierung: 30. März 1384

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. bekennt, dass die Güter, die Schenk Eberhard Herr zu Erbach bei Pfungstadt zu Lehen gehen, erzbischöfliches und erzstiftisches Eigen sind.

Vollregest:

Littera data Eberhardo dicta Schencke domino in Erpach.
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bekennt, dass der Kirchsatz zu Pfungstadt (Pungstat) und der halbe kleine und große Zehnte im Dorf, im Feld und in der Gemarkung (marke) zu Pfungstadt (Pungstat), der halbe Freihof im Dorf, mit Freiheiten, Gerichten und Zubehörteilen sowie der halbe Kressemanshof samt Zubehör von ihm als Erzbischof und vom Stift Mainz (Mentze) zu Lehen gehen. Diese Güter und anderes in Pfungstadt (Pungstat) hat der Edelherr (edel) und liebe "Getreue" des Erzbischofs Schenk (schencke) Eberhard Herr zu Erbach (Erpach) von Erzbischof und dem Stift Mainz (Mentze) zu Lehen. Darüber hat er nach Lehnrecht und Gewohnheit Mainz gelobt und geschworen.
Alle Güter sind erzbischöfliches und des Stiftes Eigen. Wer diesbezüglich glaubt, etwas fordern zu können, soll dies ausschließlich vor ihm als Lehensherr vorbringen.

In gleicher Form hat Eberhard (Eberhardus) genannt Schenk (schencke) Herr von Erbach dem Erbischof seinen Revers gegeben. Darin ist der letzte Absatz der erzbischöflichen Urkunde nicht enthalten.
- Datum ... 1384 feria quartante dominicam Palmarum.

Quellenansicht

fol. 203r
fol. 203v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 203 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1957 (Zugriff am 18.04.2024)