Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 210v [01]

Datierung: 2. April 1384

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Emerich Rost Marschall einigt sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über seine Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Der Ritter Emerich Rost Marschall (Marschalk) hat sich mit Erzbischof Adolf [I.] von Mainz (Mentze) gütlich verglichen über alle Schuld, Dienste, Kosten, Nahrungsmittel (zerunge), Schaden, Hengste und Pferde, die er im Dienste für ihn, seine erzbischöflichen Amtsvorgänger und das Stift Mainz bis heute erlitten, ausgegeben und verloren hat. Ritter Emerich verzichtet auch im Namen seiner Erben auf alle Ansprüche. Etwaige Urkunden, die vor dem heutigen Tag ausgestellt wurden und sich auf solche Verpflichtungen beziehen, sind ungültig. Ritter Emerich kündigt sein Siegel an.
- Datum ... 1384 in vigilia Palmarum.

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fol. 210v

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 210v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1956 (Zugriff am 24.04.2024)