Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 210v [02]

Datierung: 6. April 1384

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Roth, Font. 1, Nr. 73

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz einigt sich mit dem Edelherrn Eberhard Herr zu Eppstein über alle Forderungen, Schulden und versetzte Gülten.

Vollregest:

Littera data Eberhardo domino de Eppinstein super 5.000 Gulden.
Erzbischof Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] hat sich mit seinem "Schwager", dem Edelherrn (edel) Eberhard Herr zu Eppstein (Eppinstein) über alle Forderungen, Schulden und versetzten Gülten geeinigt, die bis zum heutigen Tag zwischen ihnen und ihren Vorfahren entstanden und anhängig sind. Der Erzbischof bleibt dem Edelherrn 5.000 Gulden (gut von golde und swer von gewichte) schuldig. Davon hat er ihm bereits 2.000 Gulden von den erzbischöflichen Landen im Rheingau (Ringauwe) für den nächsten St. Martinstag [11. November] angewiesen. Nun weist er mit Willen und Wissen des Dompropstes Endres von Brauneck (Brunecke), des Dekans Eberhard [von Yppelborne] und des Mainzer (Mentze) Domkapitels kraft dieser Urkunde für die restlichen 3.000 Gulden zwei freie und ledige alte große Turnosen auf dem erzbischöflichen Zoll zu Ehrenfels (Erenfels) an, die der Herr von Eppstein oder seine Erben so lange einnehmen dürfen, bis die 3.000 Gulden ausbezahlt sind. Der Erzbischof weist seinen Zollschreiber Heinrich (Heinr(ich)) bzw. dessen möglichen Amtsnachfolger an, die Turnosen entsprechend auszuzahlen. Dompropst Endres von Brauneck (Brunecke) bestätigt die Abmachung und kündigt an, das Siegel des Domkapitels neben dasjenige des Erzbischofs zu hängen.
- Datum Eltvil feria quarta post Palmarum ... 1384.

Quellenansicht

fol. 210v
fol. 211r

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 210v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1951 (Zugriff am 29.03.2024)