Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 383v

Datierung: 18. März 1386

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Abschrift:

  • StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 11 fol. 94v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Burghard, Edler von Schöneberg, bekennt, das Erzbischof Adolf I. von Mainz ihm 40 Mark lötiges Silber zum Burglehen auf der Sababurg angewiesen hat.  Adolf schlägt das Geld auf die Lösungssumme der Sababurg, die Burghard für das Erzstift von Ludolff von Gladbeck lösen soll.

Vollregest:

Burghard, Edler von Schöneberg (Schone(n)b(er)g) bekennt auch im Namen seiner rechten Lehenserben, das sein "lieber gnädiger" Herr, Erzbischof Adolf ihm und seinen Erben 40 Mark lötiges Silber, 5 Gulden auf eine Mark gerechnet, zu einem rechten Burglehen auf der Sababurg (Zappenb(er)g) angewiesen hat. Der Erzbischof schlägt das Geld auf die Lösungssumme der Sababurg, die Burghard für das Erzstift von Ludolff von Gladbeck (Gladebecke) lösen soll, wie dies die Urkunde [vom gleichen Tag] besagt, die er vom Erzbischof diesbezüglich versiegelt bekommen hat. Burghard und seine Erben sollen das Burglehen mit eyde(n), truwe(n), dinste(n) und mit seße verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen.
Sollte Mainz die Burg von Burghards Erben lösen, werden die 40 Gulden aus anderen Geldern ausbezahlt dafur yn daz sloß Zappenb(er)g von uns(er)m stiffte dan v(er)phant were. Die von Schöneberg müssen dann freies Eigengut im Wert von 20 [a] Gulden auftragen (bewisen [und] uffgeben) und fortan als ewiges mainzisches Burglehen auf der Sababurg tragen. Die aufgetragenen Güter müssen möglichst nahe bei der Sababurg liegen und für das Erzstift zugänglich sein.
- Datum Fritzlar dominica qua cantatur Reminiscere ... 1386.

Quellenkommentar:

[a] Verschrieben für 40.

Quellenansicht

fol. 383v
fol. 384r

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 383v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1713 (Zugriff am 18.04.2024)