Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 381 [01]

Datierung: 17. März 1386

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Abschrift:

  • StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 11 fol. 93v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Conrad Spiegel, erzstiftisch-mainzischer Landvogt in Hessen und Westfalen, bekennt, dass er sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über seine Schadenersatzansprüche geeinigt hat.

Vollregest:

Der Ritter Conrad Spiegel (Spegel), erzstiftisch-mainzischer Landvogt in Hessen und Westfalen, bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr" mit ihm  über alle Kosten, Schaden, Verluste, Zehrung, Hengste und Pferde geeinigt, die er und seine Freunde, Gesellen, Diener und Mitreiter im Dienst für das Erzstift bis auf den heutigen Tag, gehabt, erlitten und verloren haben, abgerechnet hat. Nicht eingeschlossen ist der Turnosen, den er aus dem gleichen Grund vom Erzbischof auf dem erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) verschrieben bekommen hat.
Der Erzbischof schuldet ihm 5.137 ½ Gulden, wie dies in seiner Urkunde steht, die er vom Erzbischof darüber bekommen hat. Bis auf dieses Geld, sagt er kraft dieser Urkunde den Erzbischof und sein Stift aller vorgenannten Verpflichtungen in dieser Sache ledig und los.
Der Ritter kündigt sein Siegel an.
- Datum Fritzlar sabbato post Invocavit ...1386.

Quellenansicht

fol. 381r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 381 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1704 (Zugriff am 20.04.2024)