Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 387v [03]

Datierung: 23. April 1386

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz einigt sich mit Rusteberg von Saulheim über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] ist mit seinem "lieben Getreuen" Rusteberg von Saulheim (Sauwelnheim) bezüglich aller Schäden und bis zum heutigen Tag verlorenen Pferde und Hengste übereingekommen, ebenso bezüglich aller Dienste, die er ihm geleistet hat und künftig noch leisten soll. Der Erzbischof schuldet ihm daher 100 Gulden, die der Erzbischof und sein Stift in der kommenden alten Frankfurter Messe [15. August - 8. September] zahlen wollen.
- Datum Eltvil feria secunda post diem sanctum Pasche ... 1386.

In gleicher Form und unter dem selben Datum wurde Wilhelm Ruße von Ockenheim eine Urkunde ausgestellt.

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fol. 387v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 387v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1692 (Zugriff am 23.04.2024)